Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Vertragsabschluss
Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrages des Kunden durch das Hundeparadies Stephanskirchen zustande, dies kann schriftlich per Fax oder e-Mail geschehen. Der Abschluss des Vertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages.
§ 2 Gegenstand des Vertrages
Gegenstand des Vertrages ist die Verwahrung, Versorgung, Verpflegung, Animation und Betreuung des Tieres.
§ 3 Leistung, Preise, Zahlung, Aufrechnung, vorzeitige Abholung
(1) Das Hundeparadies Stephanskirchen ist verpflichtet den vereinbarten Platz des Tieres bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Eine Unterbringung des Tieres mit anderen sowie die im Rahmen der vorgenommenen Zusammenstellung der Tiere liegen im ordnungsgemäßen Ermessen des Hundeparadies Stephanskirchen, unter Beachtung der Buchungen/Wünsche des Kunden.
(2) Ein/Auschecken
(2a) Hundepension : Das Einchecken/Auschecken in der Hundepension ist von Montag bis Samstag jeweils in der Zeit von 12.00 Uhr bis 14.00 Uhr möglich.
(3) Der Kunde ist verpflichtet, den für den gebuchten Leistungsumfang des Hundeparadies Stephanskirchen, einschließlich der georderten Zusatzleistungen geltenden bzw. vereinbarten Preis beim Hundeparadies Stephanskirchen zu zahlen.
(4) Bereits bezahlte Betreuungs-Gebühren werden nicht zurückerstattet im Falle einer vorzeitigen Abholung des Tieres.
(5) Die Preisliste sowie der geschuldete Leistungsumfang des Verwahrungs- und Betreuungsvertrages ergeben sich aus der jeweils aktuellen Preisliste des Hundeparadies Stephanskirchen. Wünscht der Kunde Leistungen des im Verwahrungs- und Betreuungsvertrages enthaltenen Umfanges nicht, hat er dieses bei Buchung, spätestens beim Einchecken zu erklären.
(6) Abgerechnet wird nach einem 24 Stunden Prinzip.
(7) Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige aktuelle gesetzliche Mehrwertsteuer mit ein. Sollte sich die gesetzliche Mehrwertsteuer erhöhen, werden die Preise automatisch angeglichen.
(8) Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsschluss und Vertragserfüllung 4 Monate und erhöht sich der vom Hundeparadies Stephanskirchen allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann das Hundeparadies Stephanskirchen den vertraglich vereinbarten Preis angemessen erhöhen.
(9) Die Preise können vom Hundeparadies Stephanskirchen ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der Tiere, der Leistungen oder der Aufenthaltsdauer der Tiere wünscht und das Hundeparadies Stephanskirchen dem zustimmt. Gleichfalls behält sich das Hundeparadies Stephanskirchen die Anpassung des Preises vor, soweit die vom Kunden vorgenommene Klassifizierung des jeweiligen Tieres laut Antrag nicht stimmt oder sich im Laufe des Aufenthaltes des Tieres im Hundeparadies Stephanskirchen verändert.
(10) das Hundeparadies Stephanskirchen ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach, unter Berücksichtigung der rechtlichen Bestimmungen eine angemessene Vorauszahlung, Zwischenabrechnung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung (Hundepension) und die Zahlungstermine werden im Vertrag vereinbart. Die Anzahlung beträgt grundsätzlich 50% des gebuchten Leistungsumfangs und wird mit der Buchung fällig (bar oder per Überweisung). Bei Nichtinanspruchnahme gebuchter Leistungen wird die Anzahlung nicht zurückerstattet und auch nicht mit anstehenden Buchungen verrechnet.
(11) Sollte die vereinbarte Aufenthaltsdauer des Tieres aus nicht geklärten Gründen überschritten werden und der Kunde nicht ausdrücklich dem Hundeparadies Stephanskirchen eine Verlängerung des Aufenthaltes antragen - was anzunehmen des Hundeparadies Stephanskirchen frei bleibt - ist dieses berechtigt, das Tier anderweitig unterzubringen, oder den Besitz an dem Tier zugunsten einer gemeinnützigen Tierschutzorganisation aufzugeben. Die sich daraus ergebenden Kosten werden dem Kunden in Rechnung gestellt.
(12) Bei Beginn des Aufenthaltes des Tieres erfolgt die Gesamtabrechnung (Übernachtungen, gebuchte zusätzliche Leistungen) unter Einbeziehung der bereits erfolgten Teilzahlungen. Die Summe ist in bar zu begleichen. Etwaig enststandene Zusatzkosten (z.B. Tierarzt...) werden bei Abholung des Hundes in bar fällig.
§ 4 Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung)
Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hundeparadies Stephanskirchen geschlossenen Vertrags bedarf der schriftlichen Form. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch genommen hat.
(1) Dies gilt nicht in Fällen des Leistungsverzuges des Hundeparadies Stephanskirchen oder einer von ihr zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung.
(2) Stornierungskosten (50% des Gesamtbetrages der Unterbringung) fallen erst dann an wenn der Kunde 8 Wochen oder noch kurzfristiger vor Antritt der gebuchten Leistungen zurücktritt.
§ 5 Rücktritt des Hundeparadies Stephanskirchen
(1) Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Hundeparadies Stephanskirchen gesetzten angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung nicht geleistet, so ist das Hundeparadies Stephanskirchen ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
(2) Ferner ist das Hundeparadies Stephanskirchen berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls höhere Gewalt oder andere vom Hundeparadies Stephanskirchen nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen, oder die Leistungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen gebucht werden. Falls das Hundeparadies Stephanskirchen begründeten Anlass zur Annahme erhält, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hundeparadies Stephanskirchen in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschaftsbereich bzw. Organisationsbereich dem Hundeparadies Stephanskirchen zuzurechnen ist. Das Hundeparadies Stephanskirchen hat den Kunden von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
(3) Bei berechtigtem Rücktritt des Hundeparadies Stephanskirchen entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadenersatz.
§ 6 Haftung
(1) Soweit Dritte das Hundeparadies Stephanskirchen für Schäden und Folgeschäden in Anspruch nehmen, deren Ursache darin liegt, dass durch das untergebrachte Tier unmittelbar oder mittelbar fremde Rechte und/oder Sachwerte verletzt worden sind, stellt der Kunde im Innenverhältnis das Hundeparadies Stephanskirchen von allen Regressansprüchen Dritter uneingeschränkt frei, gleich auf welchem Rechtsgrund diese beruhen, es sei denn, dass dem Hundeparadies Stephanskirchen der nachgewiesene Vorwurf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung zu machen wäre. Die Regelung und Abwicklung im Außenverhältnis erfolgt direkt zwischen Kunden und geschädigtem Dritten. Der Kunde ermächtigt das Hundeparadies Stephanskirchen entsprechend notwendige Daten an den Geschädigten herauszugeben. Die zuvor genannte Freistellung gilt auch im Verhältnis zu anderen Kunden des Hundeparadies Stephanskirchen, soweit deren Tiere oder sonstigen Rechte und Werte Schaden durch das untergebrachte Tier nehmen sollten.
(2) Gleichermaßen haftet der Kunde uneingeschränkt auch für solche Schäden, welche dem Personal des Hundeparadies Stephanskirchen und dessen Ausstattung entstehen, es sei denn, ein erwiesenes Eigenverschulden des Hundeparadies Stephanskirchen sei ursächlich für den eingetretenen Schaden. Besitzt der Kunde eine Haftpflichtversicherung so bleibt es ihm überlassen diese in Anspruch zu nehmen.
(3) Kommt es während des Aufenthaltes des Tieres zu Vorfällen (Beißereien...) die eine weitere Zusammenhaltung mit den übrigen Pensions- und Tagesstätten-Gästen unmöglich macht, ist das Hundeparadies Stephanskirchen im Interesse des Eigenschutzes und des der Tiere berechtigt, das Tier in einem Einzelzimmer unterzubringen (gegen Aufpreis von 10 Euro täglich).
(4) Das Hundeparadies Stephanskirchen ist um bestmögliche Unterbringung, Pflege und Versorgung des anvertrauten Tieres bemüht. Sollte sich dessen ungeachtet ein Schaden an dem anvertrauten Tier ereignen, verzichtet der Kunde, - der insoweit sein Tier auf eigenes Risiko im Hundeparadies Stephanskirchen verbringt -, auf alle Regressmöglichkeiten gegenüber dem Hundeparadies Stephanskirchen, das insoweit nur für eigenes Verschulden und nur bei nachgewiesener grober Fahrlässigkeit des eigenen Personals haftet, generell nicht aber für Drittverschulden, noch für Gefahren, die sich aus dem Zusammensein verschiedenster Tiere ergeben. Das Hundeparadies Stephanskirchen haftet dem Kunden insoweit maximal in Höhe des Sachwerts seines verwahrten Tieres, nicht aber für Folgeschäden und auch nicht für unmittelbare Schäden und Kosten. Das Hundeparadies Stephanskirchen hat hinsichtlich seiner Forderungen und Ansprüche sowie bezüglich etwaiger Freistellungsansprüche gegenüber dem Kunden ein vertragliches Pfand und Zurückbehaltungsrecht an dem in Verwahrung gegebenen Tier.
§ 7 Tierärztliche Versorgung
(1) Für den Fall der Erkrankung oder eines Unfalls des in Verwahrung gegebenen Tieres steht es im freien Ermessen des Hundeparadies Stephanskirchen einen Tierarzt in Anspruch zu nehmen. Das Hundeparadies Stephanskirchen wird für diesen Fall ausdrücklich ermächtigt, im Namen und auf Rechnung des Kunden die mit dem Hundeparadies Stephanskirchen arbeitenden Tierarztpraxis mit der tierärztlichen Versorgung und Behandlung des Tieres zu beauftragen. Darüber hinaus ermächtigt der Kunde das Hundeparadies Stephanskirchen im Namen und auf Rechnung des Kunden andere und / oder weiterbehandelnde Fachtierärzte und Kliniken mit der tierärztlichen Versorgung des Tieres zu beauftragen und diese zu verpflichten, so dies entsprechend dem Befund der vorgenannten Tierarztpraxis erforderlich erscheinen sollte.
(2) Sollte tierärztlicherseits aufgrund einer entsprechenden Notwendigkeit an das Hundeparadies Stephanskirchen die Bitte zur Zustimmung der Einschläferung des Tieres herangetragen werden, ist das Hundeparadies Stephanskirchen berechtigt die notwendige Erlaubnis zu erteilen, soweit nicht unverzüglich die Entscheidung des Kunden eingeholt werden kann. Im Fall des Versterbens eines Tieres ist das Hundeparadies Stephanskirchen zur Vornahme der notwendigen ordnungs- und hygienerechtlichen Maßnahmen berechtigt.
(3) Soweit das Hundeparadies Stephanskirchen für Heilbehandlungsmaßnahmen kostenmäßig in Vorleistung tritt, stellt der Kunde das Hundeparadies Stephanskirchen von allen angefallenen Kosten frei, auch wenn er die Vornahme einer o.g. Leistung persönlich ablehnt, bzw. sie selber nicht hätte durchführen lassen.
(4) Der Impfpass des Tieres muss bei Aushändigung des Tieres dem Hundeparadies Stephanskirchen übergeben werden und die erforderlichen Impfungen (Grundimmunisierung) aufweisen.
§ 8 Datenspeicherung
Der Kunde erklärt seine ausdrückliche Zustimmung zur Erhebung und Verarbeitung seiner erforderlichen personenbezogenen Daten durch das Hundeparadies Stephanskirchen sowie der mit der Abwicklung und Durchführung des Aufenthaltes im Hundeparadies Stephanskirchen beauftragten Unternehmen.
§ 9 Film- und Tonaufnahmen
Der Kunde erklärt seine ausdrückliche Zustimmung zu einer Verwendung und Veröffentlichung von Film-/Fotoaufnahmen seines Tieres, welche während dessen Aufenthaltes erstellt wurden -gleich zu welchem Zweck-. Der Kunde verzichtet auf die Geltendmachung jeglicher Vergütung.
§ 10 Schlussbestimmungen
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich möglich und zulässig, der Sitz des Hundeparadies Stephanskirchen in Stephanskirchen. Sollten einzelne der vorgenannten Bestimmungen ungültig oder unwirksam sein oder werden, oder aus anderen Rechtsgründen nicht durchgeführt werden können, wird die Gültigkeit des Vertrages hierdurch nicht berührt. Die Vertragspartner verpflichten sich vielmehr, ungültige oder unwirksame oder nicht durchführbare Bestimmungen durch andere Regelungen zu ersetzen, die dem angestrebten Zweck und der wirtschaftlichen Zielsetzung der unwirksamen oder ungültigen Regelung gerecht werden.
Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.